Erfahrung seit 1983
Die Schmerzklinik ist nach § 40 SGB V von allen gesetzlichen Krankenkassen als Rehabilitationseinrichtung anerkannt.
Für Patienten mit privater Krankenkasse werden Krankenhausbehandlungen gemäß OPS 8-918 durchgeführt. Beihilfefähig.

SCHULTER-ARM-SCHMERZEN
chronische Schulter-Arm-Schmerzen

Für Schulter-Arm-Schmerzen verwendet der Arzt die Diagnose: Schulter Arm-Synd rom

Schulter-Arm-Schmerzen sind auf Störungen verschiedenster Ursachen im Bereich des Halses, des Schultergürtels und der Arme zurückzuführen.
Die mit Abstand häufigste Ursache für Schulter-Arm-Schmerzen sind aber von der
Halswir belsäule ausgehende Störungen, hauptsächlich im Bereich der gelenkigen Wirbelverbindungen, die sog. "Wirbelblockierungen".
In der Regel klagen die Patienten dabei über Nackenschmerzen, die in Schulter und Arm ausstrahlen. Meist ist die
Mus kulatur neben der Wir belsäule verhärtet, häufig verbunden mit einer schmerzhaft eingeschränkten Kopfbeweglichkeit. Vielfach besteht auch Klopfschmerzhaftigkeit über den Dornfortsätzen der Halswir belsäule.
Zum Ausschluß eines die Nervenwurzeln betreffendes Krankheitsgeschehens (radikulären Symptomatik), bedarf es immer einer fachlichen Abklärung (Neurologie, Radiologie), insbesondere bei Schulter-Arm-Schmerzen.

Auflistung vertebragener (= wirbelsäulenbedingter) Ursachen für Schulter-Arm-Schmerzen:

Degenerative Veränderungen (= durch Abnutzung hervorgerufen)
- Bandscheibenveränderungen (Bandscheibenvorwölbung, Bandscheibenvorfall)
- ligamentäre Insuffizienz
(= Funktionsstörung von Haltebändern)
- Störung der gelenkigen Wirbelverbindungen
- knöcherne Veränderungen (Randzacken, Knochenwulste usw.)
Mißbildungen
- angeborene (z.B. Spina bifida, Blockwirbel, Keilwirbel)
- Wachstumsstörung (z.B. Skoliose)
Entzündliche Erkrankungen
- Rheumatischer Formenkreis (z.B. Weichteilrheumatismus, Bechterew-Krankheit)
- Infektionserkrankungen (Spondylitis z.B. durch Tbc, Staphylokokken)
Generalisierte Skeletterkrankungen
- (z.B. Osteoporose, Osteomalazie (= Knochenabbau))
Tumoren der Wirbelsäule
- Primärtumoren (hauptsächlich Plasmozytom)
- Metastasen
Traumen
(= Verletzungen) (Frakturen, Schleudertrauma der HWS)
, nicht verletzungsbedingte (z.B. Spodylolyse)

Medikamentöse Behandlung bei anhaltenden Schulter-Arm-Schmerzen:

Akut (= plötzlich einsetzend, heftig) und subakut (= eher schleichend verlaufend) können zunächst (vorwiegend) peripher wirkende Analgetika (= Schmerzmittel, die am Ort der Schmerzentstehung wirken) eingesetzt werden, insbesondere sog. nicht steroidale Antirheumatika (= Rheuma mittel), aus dieser Gruppe möglichst lang wirkende und magen schonende wie z.B. Meloxicam. Besonders magenschonend und auch entzündungshemmend sind die sog. COX-2 Inhibitoren, z.B. Parecoxib oder Etoricoxib, allerdings scheint diese Stoffgruppe mit einem Herz-/Kreislauf-Risiko verbunden zu sein, zumindest bei längerer Therapiedauer. Es bleibt abzuwarten, ob Parecoxib und Etoricoxib nicht auch noch vom Markt genommen werden, wie schon andere Mittel dieser Stoffgruppe zuvor.
Bei stärkeren schmerzhaften Muskelverspannungen können darüber hinaus auch
Muskel relaxanzien (= Mittel zur Entspannung von Muskeln) (z.B. Orphenadrin, Tolperison) verordnet werden.
Manchmal sind aber die Schmerz zustände nur mit zentral wirkenden Analgetika ((z.B. Tramadol, Tilidin, Oxycodon (Tilidin oder Oxycodon auch mit Naloxon) oder Morphin)) (= im Gehirn bzw. Rücken mark wirkende Schmerzmittel) beherrschbar.
Grundsätzlich sollte aber auch bei diesen Schmerzen eine längerfristige Schmerzmittelverordnung wegen der Gefahr der Gewöhnung oder gar Abhängigkeit vermieden werden.Die Kombination mit schmerzdistanzierenden Antidepressiva (= Mittel gegen Depression, aber auch bei chronischen Schmer zen hilfreich) (z.B. Doxepin, Maprotilin) oder Neuroleptika hilft in vielen Fällen Schmerzmittel einzusparen.

Therapeutische Lokalanästhesie (= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel)) bei Schulter-Arm-Schmerzen (chronische):
Bei anhaltenden
sollten rechtzeitig alternative Methoden eingesetzt werden. Eine sehr wirksame Alternative, ohne jedes Gewöhnungs- oder Suchtpotential, ist die therapeutische Lokalanästhesie mit einem lang wirkenden örtlichen Betäubungsmittel (z.B. Bupivacain) in Form von örtlichen Betäubungen und Nervenblockaden.

Infiltrative Lokalanästhesie bei Schulter-Arm-Schmerzen:
Die einfachste diesbezügliche Therapie besteht in der örtlichen Infiltration der meist verspannten, an die Wir belsäule angrenzenden Mus kulatur. Je nach segmentaler Ausdehnung reichen ca. 5-10 ml Bupivacain 0,25% bis 0,5% völlig aus. Eine weitere Möglichkeit ist die gezielte Infiltration von Triggerpunkten
(= kleine Reizzonen hpts. in der Mus kulatur)) nach vorheriger Identifizierung derselben.

Periphere temporäre (= oberflächliche, zeitlich begrenzte) Nervenblockaden bei Schulter-Arm-Schmerzen:
Zur Unterbrechung segmentaler Reflexkreise, aber auch zur Therapie von Schmerzausstrahlungen eignen sich bei Schulter-Arm-Schmerzen Blockaden
(= Betäubungen) der korrespondierenden Nervenwurzeln (= Nervenaustrittsstellen neben der Wirbelsäule).
Schmerzausstrahlungen in Schulter und Arm sprechen zufriedenstellend auf die wiederholte hohe Blockade des Plexus brachialis nach Winnie (= Betäubung des Armnervengeflechts im seitlichen Halsbereich) an. Technisch risikoärmer und oft besser wirksam ist jedoch die kontinuierliche, retrograd hohe Plexus brachialis-Blockade mit Katheter (*siehe unten).
Zur Schmerzbehandlung kann auch die interskalenäre (= zwischen Muske ln im seitlichen, unteren Halsbereich) Blockade des Pl exus brach ialis (auch kontinuierlich mit Katheter) durchgeführt werden, allerdings ist diese Methode mit einem etwas größeren Risiko behaftet.

Physikalische Therapie bei Schulter-Arm-Schmerzen::
Auch die Elektrostimulation kann eine Beschwerdelinderung herbeiführen. Die transkutane Nervenstimulation Eine weitere physikalische Behandlungsmöglichkeit ist die oberflächliche Kältetherapie im Schmerzbereich. Wir verwenden einen elektrischen Kaltluftgenerator, dessen Luftstrom auf ca. -10 bis -15 Grad C abgekühlt ist.
Manche Patienten mit Schulter-Arm-Schmerzen (chronische) empfinden allerdings lokale Wärmeapplikationen (Rotlicht) als besser wirksam. Warme Bäder können ebenfalls Schulter-Arm-Schmerzen lindern.
Die Verordnung von Massagen ist auch Schulter-Arm-Schmerzen nicht sinnvoll. Für den Patient mag diese Behandlung zwar angenehm sein, aber unter schmerztherapeutischem Aspekt bringt sie nichts und führt nur zu unnötigen Kosten.
Nahezu unverzichtbar ist bei Schulter-Arm-Schmerzen aber die heilgymnastische Therapie, da meist nur diese geeignet ist, einen ärztlichen Behandlungserfolg zu sichern und längerfristig zu stabilisieren. Dabei gilt es, die Mus kulatur neben der Wir belsäule zu trainieren, da auf Dauer nur eine kräftige/suffiziente Mus kulatur eine statische und dynamische Schwäche des Achsenorgans kompensieren kann.
Besonders bei akuten Blockierungen hat die manuelle Therapie (Chirotherapie) durchaus gute Erfolge aufzuweisen.
Bei schmerzhaften degenerativen
(= durch Abnützung hervorgerufenen) Veränderungen der Wirbelsäule wird auch eine Röntgenbestrahlung empfohlen (Thomalske 1991). Eine Magnetfeldtherapiee kann ebenfalls hilfreich sein.

Nac ken-Schulter-Arm-Schmerzen:
Der Vollständigkeit halber darf die Akupunktur zur Behandlung von Schulter-Arm-Schmerzen nicht unerwähnt bleiben.
Wichtig sind individuelle Instruktionen Mus kulatur erlernen.
Die Verordnung von Hilfsmitteln wie z.B. Schanzsche Krawatte sollten dem Orthopäden vorbehalten sein.
Hypnoide
(= bewußtseinsverändernde) Verfahren wie autogenes Training oder progressive Relaxation nach Jakobson sind eine sinnvolle Ergänzung der Gesamtstrategie, da auch sie zu einer muskulären Entspannung führen, ebenso Biofeedback (= Registrierung und Rückmeldung bioelektrischer Signale).
Psychotherapeutische Interventionen
können beim ausgeprägten "psychosomatischen Schmer z" angezeigt sein, da auch verdrängte Konflikte muskuläre Verspannungen und Schmer zen verstärken können.

Bei längerfristig bestehenden Schulter-Arm-Schmerzen (chronische) ist davon auszugehen, daß bereits ein Chronifizierungsgrad II oder III (Mainzer Stadieneinteilung) vorliegt. In diesen Fällen ist eine rein somatische (= körperliche)) Behandlung kaum mehr ausreichend, sondern es müssen zusätzlich psychologisch /psychotherapeutische Interventionen erfolgen.

* Bei der sog. kontinuierlichen Blockade mit Katheter wird über einen Zeitraum von 10-14 Tagen ein dünner Kunststoffschlauch dicht an Nervengeflechte bzw. den betroffenen Nerven eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht "aufgeschnitten" werden. In der Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen Dosis, das örtliche Betäubungsmittel völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des örtlichen Betäubungsmittel durch den Katheter hindurch auch eine kleine Pumpe angeschlossen werden. Das örtliche Betäubungsmittel wird bei dieser Behandlung so dosiert, dass die grobe Kraft erhalten bleibt (bei gleichzeitiger Hemmung der Schmerzreizleitung), damit begleitend krankengymnastische Übungsbehandlungen möglich bleiben. Dass die schmerzlindernde Wirkung i.d.R. über die eigentliche Behandlungszeit hinaus anhält, ist u.a. darauf zurückzuführen, dass bei dieser Blockadebehandlung auch die sog. vegetativen Nerven betroffen sind, woraus eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung resultiert (Sympathikolyse). Dies ist der Grund, warum diese Behandlungsmethode besonders bei Schmerzen, die durch entzündliche, oder auch degenerative (= abnutzungsbedingte) Prozesse entstanden sind, hilfreich ist, sogar kausal (= ursächlich). Eine gute Durchblutung optimiert auch den Stoffwechsel eines gestörten oder geschädigten Nervs. Nach neueren Erkenntnissen vermag eine solche, intensive, längerfristige Blockadebehandlung auch das sog. Schmerz gedächtnis zu löschen.

Das Bundesministerium für Gesundheit teilt auf der Web-Seite der Bundesregierung mit, dass alle Versicherte (also auch ältere Patienten) einer gesetzlichen Krankenkasse einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation haben und sich ihre REHA-Klink sogar selbst aussuchen dürfen. Lesen Sie dazu auch einen Brief des Bundesgesundheitsministeriums an die Sozialministerien der Länder als Aufsichtsbehörde der gesetzlichen Krankenkassen. Dieses Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05 und Hessen ((Az.: L 1 KR 2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen (eine Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst zu)).

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